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   OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 233/07   

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https://dejure.org/2008,14349
OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 233/07 (https://dejure.org/2008,14349)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2008 - 19 U 233/07 (https://dejure.org/2008,14349)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - 19 U 233/07 (https://dejure.org/2008,14349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 723 Abs 23 BGB, § 312 BGB
    Außerordentliche Kündigung einer BGB-Fondsgesellchaft wegen prospekt- und vertragswidrigen Mittelentzugs

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 312; ; BGB § 312 Abs. 3 Ziff. 3; ; BGB § 723 Abs. 3; ; HTWiG § 2 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 296 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Sitzes einer Publikumsgesellschaft; Beendigung der Mitgliedschaft in einer Publikums-Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Sitzes einer Publikumsgesellschaft; Beendigung der Mitgliedschaft in einer Publikums-Personengesellschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 7 U 54/05

    Schadensersatz bei Beitritt zu einer Immobilienfondsgesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 233/07
    Dahingestellt bleiben kann, ob die Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung nach § 123 BGB vorliegen, was deshalb nicht der Fall sein dürfte, weil die Klägerin selbst nicht arglistig getäuscht hat (vgl. vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 5.4.2006, Az.:7 U 54/05 - juris).

    In einer Publikumsgesellschaft ist die Erklärung eines Gesellschafters, er fechte seinen Beitritt zu der Gesellschaft wegen arglistiger Täuschung an, dahin aufzufassen, dass er sein Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen wolle (BGHZ 63, 338, 344 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.4.2006, Az.: 7 U 54/05 - juris).

    Zwar ist zwischen der Kündigung und der Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund ein gewisser zeitlicher Zusammenhang erforderlich, da es widersprüchlich wäre, einerseits einen Kündigungsgrund, der eine weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar erscheinen lässt, zu reklamieren, andererseits aber das Gesellschaftsverhältnis, das eine vertrauensvolle Zusammenarbeit voraussetzt, über längere Zeit fortzuführen.(vgl. BGH NJW 1966, 2160; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.4.2006, Az.: 7 U 54/05 - juris).

  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 385/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 233/07
    Durch die vorgenommene rechtliche und kostenmäßige Gestaltung der Objekterrichtung haben die Gründungsgesellschafter den Beklagten zur Zahlung überteuerter Anleihen veranlasst und dem Fondsvermögen Mittel entzogen durch Ausgaben, die zum einen im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen waren und denen zum anderen auch keine werthaltigen Leistungen gegenüberstehen (vgl. hierzu auch BGH vom 7.3.2006 (NStZ-RR 2006, 206 f).

    Eine arglistige Täuschung der Anleger nimmt die Rechtsprechung auch dann an, wenn dem Fonds durch den Abschluss von Verträgen mit von den Fondsinitiatoren kontrollierten Gesellschaften Mittel entzogen werden, denen keine entsprechend werthaltigen Leistungen der jeweiligen Vertragspartner gegenüberstehen (BGH NStZ-RR 2006, 206 ff.).

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 233/07
    Es kommt bei dieser Sachlage nicht darauf an, ob der Prospekt dem Anlageinteressenten/Beitrittsinteressenten übergeben worden ist (vgl. BGH WM 2008, 291 ff.).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 233/07
    Es ist auch nicht verwirkt, weil - über den bloßen Zeitablauf hinaus - keine Umstände vorliegen, die bei der Klägerin ein berechtigtes Vertrauen begründen könnten, dass der Beklagte ein ihm zustehendes Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nicht mehr geltend machen würde (vgl. auch BGH NJW 2003, 2821).
  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 233/07
    Das Schreiben des Beklagten vom 10.9.2004 ist jedoch als außerordentliche Kündigung umzudeuten (vgl. BGHZ 153, 214 ff, 223).
  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73

    Zahlung der Kommanditeinlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 233/07
    In einer Publikumsgesellschaft ist die Erklärung eines Gesellschafters, er fechte seinen Beitritt zu der Gesellschaft wegen arglistiger Täuschung an, dahin aufzufassen, dass er sein Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen wolle (BGHZ 63, 338, 344 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.4.2006, Az.: 7 U 54/05 - juris).
  • BGH, 11.07.1966 - II ZR 215/64

    Überbesetzung eines Spruchkörpers im Rechtsmittelgericht - Verwirkung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2008 - 19 U 233/07
    Zwar ist zwischen der Kündigung und der Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund ein gewisser zeitlicher Zusammenhang erforderlich, da es widersprüchlich wäre, einerseits einen Kündigungsgrund, der eine weitere Zusammenarbeit nicht zumutbar erscheinen lässt, zu reklamieren, andererseits aber das Gesellschaftsverhältnis, das eine vertrauensvolle Zusammenarbeit voraussetzt, über längere Zeit fortzuführen.(vgl. BGH NJW 1966, 2160; OLG Frankfurt, Urteil vom 5.4.2006, Az.: 7 U 54/05 - juris).
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